und wenn ma nimma weiter weiss bild ma einen arbeitskreis…
DDR-Sozialismus schlägt wieder zu,
nach deutsche Vorbild will Regierungschef Gusenbauer,
über die Onlinefahndung diskutieren.
Die Idee der kollektiven Verdächtigung der Bürger ist für
einen demokratischen Staat untragbar. Angbelich macht sich Innenminister
“festplatter” Günther Platter drann alle Formen der Online-Fahndung zu diskutieren
und trifft sich daher mit Probanden aus dem Politischenumfeld [Deutschland, Schweiz].
weiter…
Ich schlage mal am Rande vor das Internet gleich als Tatwerkzeug ein zu ziehen, dann brauchen wir nicht Räuber & Gendarm auf Kindergarten spielen, es ist eine Zumutung was Leute die mehr Ahnung von Volksmusik als von IT/ INTERNET oder EDV haben, einfallen lassen um den dummen Steuerzahler so genannte Illegalemachenschaften [definition sehr breit] zu unterstellen und dann auf dessen Privatcomputer schnüffeln zu wollen ob dieser nicht irgend welche krummen Dinger dreht, plant oder vorbereitet.
In privaten Daten per Gerichtsbeschluss zu wühlen ist etwas anderes aber auf einem Computer können auch sachen Deponiert werden.
Für mich Sie der Backdoor Bundestrojaner oder auch als Remote Forensic Software als ein ideales Hackertool aus mit welchen sich Daten bewusst auf Rechner platzieren lassen.
Da sie die ausführende Behörde nicht wie bei einer Zwangsbeschlagnahmung von Hardware die Festplatten Kopiert [Spiegelt] sondern einen sogenannten Remotezugriff - Schreib/Lesezugriffauf den Rechner & dessen Daten hat. Daten die von Probanden der ausführenden Behörde ins Visier genommen werden egal ob Privat, Geschäfts oder Vertrauliches Material, können Bewusst Manipuliert werden um sich Rechts wirkende Umstände zu schaffen.
Die amtierende JustizministerIN Maria Berger Grundsätzlich befürwortet Grundsätzlich das “Einpflanzen” solcher Trojaner. Eine Überwachung über den Computer, allerdings nur bei einem konkreten Tatverdacht und mit richterlicher Genehmigung.
Als wie wenn Richter in ein bewusstes Internet wissen haben bzw. Experte auf dem Fachgebiet sind. Und wenn Gefahr im Verzug ist? Darf dann der Proband der ausführenden Behörde agieren?
Sicher er darf immer. Er könnt sich dann auch schön schnell seine Beweise basteln und am Zielrechner des unter General verdacht stehenden Bürgers belastendes Material auf dessen EDV Platzieren um ein Fiktives Verbrechen zu generieren. Wie in der DDR halt.
Mit allen mitteln überall überwachen und einschränken, und dafür aber einen Batzen an Kohle & eine Pension Kassieren.
Leave a Reply